Die Weiterbildung beleuchtet wichtige Aspekte zum Thema „Trauung“, übt seelsorgliche, liturgische und homiletische Vollzüge ein und leitet zur Praxis-Reflexion an.
Zur Weiterbildung gehört die Praxisbegleitung vor Ort durch eine Mentorin/einen Mentor. Die Mentorin/ der Mentor wird vom Dekan/von der Dekanin im Einvernehmen mit dem/der Regionalbischof/-bischöfin benannt. Er/Sie nimmt an einem Online-Meeting des Gottesdienst-Instituts teil.
Hospitationsphase: Die in Weiterbildung befindliche Person hospitiert in den vier bis sechs Wochen vor dem Trauungskurs bei zwei Vollzügen (Gespräche, Gottesdienste) und führt Reflexionsgespräche mit Mentorin/Mentor, beobachtet Strukturen und nimmt Kontakt zu den Beteiligten (KV, Kirchenmusiker/in, Kirchner/in) auf.
Leitung:
Ursula Leitz-Zeilinger, Gottesdienst-Institut
Referent:
Jens Uhlendorf, Gottesdienst-Institut
Kosten:
Die Kursgebühr wird zurzeit vom Gottesdienst-Institut getragen.
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung werden zu 70 % von der Landeskirche übernommen.
Dekanate oder Einrichtungen übernehmen 30 %.
Die Kosten für die Ehrenamtlichen im Verkündigungsdienst übernehmen die Dekanatsbezirke zu 100 %.
Voraussichtliche Unterkunfts- und Verpflegungskoste, die von TN vorgestreckt werden: 240,- €
Anmeldeschluss: 20. Juli 2025
Weitere Informationen unter kurse.gottesdienstinstitut@elkb.de
